unlimited.studio GmbH
Anschrift
unlimited.studio GmbH
Am Alten Sudhaus 7 a
34119 Kassel
Deutschland
Vertreten durch
Michel Schäfer, Daniel Schmier
Kontakt
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 561 98833921
0. Geltungsbereich, Vertragsschluss
0.1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber US geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.
0.2. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers.
0.3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
0.4. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
0.5. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn US im Angebot, Kostenvoranschlag oder in der Rechnung darauf hinweist, sie dem Auftraggeber zugänglich sind (z. B. per Link oder als Anlage) und der Auftraggeber das Angebot oder den Kostenvoranschlag annimmt, einen Auftrag erteilt oder die Leistungen von US in Anspruch nimmt (z. B. durch Zahlung einer Abschlagsrechnung oder Übermittlung von Materialien zur Projektdurchführung). Für Hosting- und Wartungsleistungen gelten ergänzend die Service‑Vereinbarungen in der jeweils aktuellen Fassung (zugänglich per Link); sie werden mit Beauftragung Vertragsbestandteil.
0.6. Rangfolge der Regelungen: (1) Individualvereinbarungen (schriftlich oder in Textform bestätigt), (2) Angebot bzw. Leistungsbeschreibung, (3) Service‑Vereinbarungen für Hosting/Wartung, (4) diese AGB, (5) gesetzliche Vorschriften.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, die von US erarbeiteten Konzeptionen, Entwürfe sowie sonstigen Werke zu verwenden, wenn die erforderlichen Nutzungsrechte übertragen worden sind und zwar unabhängig davon, ob die Vorschläge urheberrechtlich geschützt sind, oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. Alle von US erarbeiteten Konzeptionen, Entwürfe und sonstigen Werke dürfen nur mit vorheriger Zustimmung durch US verändert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann US eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Rechnungssumme oder, wenn eine Vergütung nicht vereinbart ist, der üblichen Vergütung verlangen.
1.2. Nach der Zahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Verwertung des Werkes im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Zweck. Geht die Verwertung über den vereinbarten Umfang und/oder Zweck hinaus, insbesondere bei Nachdruck bzw. Weiterverarbeitung durch eine andere Agentur ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung geschuldet. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
1.3. US ist berechtigt, die von ihm gestellten Werbemittel zu signieren und in Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen, sowie die von ihm entworfenen Werbemittel in Prospekten, im Internet sowie in anderen Medien abzubilden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, US eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren auf Wunsch zu überlassen.
1.4. Wenn nicht anders vereinbart, ist US berechtigt Logos und Bildmaterial für eigene Referenzen zu benutzen.
1.5. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
1.6. Von US gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch US gestattet.
1.7. Sofern kein separates Nutzungsrecht erworben wird, räumt US dem Auftraggeber am konkreten Projektergebnis ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein:
a) Zweck: Nutzung nur für den vertraglich vereinbarten Zweck; Bearbeitungen/Änderungen sind ausgeschlossen.
b) Gebiet: Beschränkt auf den Staat, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.
c) Dauer: 12 Monate ab Datum der Abschlussrechnung / Vertragszeitraum bei Retainer-Vertrag.
d) Umfang: Vervielfältigungen (physisch oder digital) sind nur nach vorheriger Zustimmung von US zulässig.
Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei US.
1.8. Unzulässig für Web-Entwicklungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder gesonderte Lizenzierung: Bearbeitungen/Abwandlungen, 1:1-Nachbauten auf anderen Systemen, Weitergabe an Dritte, Mehrfachnutzung, White-Label-Nutzung sowie Nutzung für weitere Domains/Sprachen/Marken.
1.9. Open-Source-Komponenten werden gemäß ihren jeweils geltenden Lizenzen genutzt; diese Rechte werden nicht von US übertragen. US informiert über relevante Lizenzpflichten (z. B. Copyright-Hinweise).
1.10. Quell- und Projektdaten (z. B. Figma/Adobe-Dateien, Repositories, Build-Skripte) sind nicht geschuldet. Eine Herausgabe erfolgt nur nach separater Vereinbarung gegen Zusatzvergütung; vgl. auch 3.3.
1.11. Urheberbenennung/Agenturhinweis: US darf in branchenüblicher Form als Urheber/Agentur genannt und verlinkt werden (z. B. „design by unlimited.studio“), soweit dem keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
1.12. Daneben gilt: Bei schuldhaften Verstößen gegen die Regelungen dieses Abschnitts (insbesondere unbefugte Bearbeitung/Nachbau/Weitergabe) kann US unbeschadet der in 1.1. genannten Vertragsstrafe eine angemessene Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch geltend machen; die Höhe wird nach billigem Ermessen von US festgesetzt und ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Weitergehende Ansprüche (Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz nach Lizenzanalogie) bleiben unberührt.
1.13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle lizenzrechtlichen Vorgaben für von ihm bereitgestellte oder im Projekt eingesetzte Inhalte/Assets (insbesondere Schriften, Bilder, Videos, Logos, Datenbanken, SDKs, Plugins) einzuhalten und erforderliche Nutzungsrechte zu erwerben. Bei Einsatz von Open‑Source‑Komponenten sind Lizenzbedingungen (z. B. Urheberhinweise, Lizenztexte, Copyright‑Notices, Quellcode‑Bereitstellungen) einzuhalten und im Betrieb beizubehalten; der Auftraggeber stellt US von Ansprüchen Dritter aus Verstößen frei.
2. Vergütung
2.1. Wir behalten uns vor, für Einzelaufträge oder Serviceleistungen unseren aktuellen Stundensatz anzuwenden und auch eine Stundensatzerhöhung ohne Vorankündigung durchzuführen und abzurechnen. Aufträge mit einem Festpreis, verbindliche Verträge und schriftliche Vereinbarungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
2.2. Sämtliche Leistungen von US sind zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich im Einzelfall eine Vergütung schriftlich ausgeschlossen wurde. Das gilt auch für Kostenvoranschläge. Für Leistungen erhält US die vereinbarte Vergütung bzw. wenn eine Vergütung nicht vereinbart ist, die übliche Vergütung.
Die von der Agentur dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die in einem Angebot von US genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.
Datenträger wie USB-Sticks, CD-ROMs, etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
Spezielle Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, sowie technische Kosten wie Zwischenaufnahmen, Fotos, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln etc. werden zusätzlich berechnet. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist US berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen
Kommt eine von US ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die US nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch von US davon unberührt.
US ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
2.3. US ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung es vertragsmäßig mitwirkt, sowie die Bereitstellung von Web-Hosting im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. Kleinere Aufträge bis zu € 500,00 sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Satzkosten, Retuschen, Zwischenaufnahmen, Aktualisierungen im Web und dergleichen bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung.
2.4. Soweit US auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, hat der Auftraggeber US von allen daraus begründeten Verbindlichkeiten freizustellen. US kann für Fremdleistungen Vorschüsse in voller Höhe der voraussichtlichen Kosten verlangen.
2.5. Die Preise US enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.6. US ist von der Form eine von der Künstlersozialkasse befreite UG (haftungsbeschränkt). Sollte sich aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Änderungen oder Auslegungen an der Freistellung im vollen Umfang des Auftrages oder in Teilen etwas ändern, so können die anfallenden Mehrkosten auf den Auftragswert zu Lasten des Auftraggebers umgelegt werden.
2.7. Technisches Know-how, Auftragsbeschreibung, Ausschreibung, Angebotsauswertung, Auftragserteilung, Auftragsüberwachung, Termin- und Qualitätskontrolle, Organisationskosten sind vom Auftraggeber angemessen zu entrichten.
2.8. Im Falle von Zahlungsverzug durch den Auftraggeber ist US berechtigt eingeräumte Rabatte zurück zu nehmen und stattdessen den Listenpreis zu verlangen. Es kann darüber hinaus eine Mahngebühr, Verzugszinsen sowie eine Umlage der Beratungskosten verlangt werden.
2.9. Stundensatzänderungen gelten nur für künftig beauftragte Leistungen und werden mindestens 14 Tage vor Geltung in Textform mitgeteilt.
2.10. Aufrechnung und Zurückbehaltung stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
3. Eigentumsvorbehalt, Herausgabe von Daten
3.1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen bleiben Eigentum von US und sind auf Wunsch von US nach angemessener Frist zurückzugeben. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, das ihm überlassene Material in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, so hat er Schadenersatz in Höhe der vollen Vergütung zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung zu leisten. US bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
3.2. Die Versendung von Arbeiten sowie Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
3.3. US ist nicht verpflichtet, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Auch wenn es Nutzungsrechte übertragen hat, verbleiben die Daten im Eigentum von US. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat US dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nur mit vorheriger Zustimmung von US geändert werden. US haftet nicht für Fehler, die bei der Übertragung oder aus technischen Gründen oder mangels Kompatibilität der Systeme entstehen, wenn es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Daten dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Verwendet der Auftraggeber die Daten darüber hinaus, z.B. für andere Zwecke oder höhere Auflagen als vereinbart, so hat er US Schadenersatz in Höhe von mindestens der doppelten Vergütung zu leisten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt. (siehe auch 1.1. & 1.2.)
4. Haftung
4.1. US haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmängel, Störungen im Web oder Verzug von Drittbeauftragten, die nicht dessen Erfüllungsgehilfen sind. Für eigenes Verhalten haftet US nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet US für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für Beschädigung von Vorlagen und Objekten, die US vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, haftet US nur in Höhe des Materialwertes.
4.2. US verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet US für dessen Erfüllungsgehilfen nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
4.3. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Sobald der Auftraggeber Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen freigegeben hat, entfällt jede Haftung US. Insbesondere müssen die Freigaben zum Druck fristgerecht eingehalten werden. Sollte eine Freigabe nicht rechtzeitig durch den Auftraggeber erfolgen, so kann US die Freigabe stellvertretend auch stillschweigend erteilen. Druckfehler bzw. inhaltliche Fehler bei Drucksachen mindern den Agentur Aufwand und den Rechtsanspruch auf vollständige Bezahlung nicht.
4.4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch US erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. US ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei dessen Tätigkeit bekannt werden.
4.5. Mängelrügen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei US geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
4.6. Ansprüche von Unternehmern gegen US verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
4.7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an US übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber US von allen Ersatzansprüchen frei.
5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
5.1. Für US besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Änderungen des ursprünglichen, zwischen US und Auftraggeber abgesprochenen, Konzepts, sowie Autorenkorrekturen sind vom Auftraggeber gesondert, nach Zeitaufwand zu vergüten.
5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, US alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen und Informationen fristgerecht und kostenlos zu liefern. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann US eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, US nur solche Vorlagen wie Fotos, Modelle, Texte oder sonstige Arbeitsleistungen zu überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, trägt er die volle Haftung und stellt US von allen Ansprüchen Dritter frei.
5.4. Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung der Computerprogramme, sowie von sonstigen Daten, die er US zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein.
5.5. US wird alle zu dessen Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten ist der Sitz US, Kassel.
6.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
6.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.4. Unbeschadet vorstehender Regelungen ist US berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
6.5. Das UN‑Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
6.6. Höhere Gewalt: Für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ereignisse außerhalb der Kontrolle von US beruhen (insb. Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Infrastruktur-/Providerstörungen, Strom-/Netzausfälle), haften die Parteien nicht; die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses und leben danach wieder auf.
6.7. „Werktage“ sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage.
Die Geschäftsführung
Stand: 1.HJ 2019
7. Abnahme (Werkleistungen), Mängel
7.1. US zeigt abnahmefähige Stände an und fordert zur Abnahme auf. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung keine wesentlichen Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
7.2. Nach Abnahme gemeldete Änderungswünsche sind Change Requests / Zusatzleistungen / Korrekturen und werden gesondert vergütet.
7.3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme/Übergabe zu rügen. Bei Software/Werken verjähren Mängelansprüche von Unternehmern innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.
7.4. Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene Leistungsbestandteile (z. B. einzelne Module/Seiten) erfolgen; deren Abnahmewirkung tritt unabhängig von noch ausstehenden übrigen Leistungen ein.
7.5. Vereinbarte Abnahmetermine gelten als eingehalten, wenn US die Abnahmebereitschaft mitteilt. Nimmt der Auftraggeber einen Abnahmetermin schuldhaft nicht wahr, kann US die Abnahmefiktion nach 7.1. auslösen.
7.6. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, schriftlich zu rügen.
8. Hosting & Wartung (sofern vereinbart)
8.1. Hosting- und Wartungsleistungen sind optionale Leistungen. Es gelten ergänzend die Service‑Vereinbarungen (Link) in der jeweils aktuellen Fassung; abweichende Regelungen dort gehen vor. Laufzeiten und Kündigung richten sich nach den Service‑Vereinbarungen.
8.2. Bei Vertragsende stellt US für 14 Tage einen Datenexport (DB/Assets) ausschließlich für Inhalte bereit, an denen dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungs-/ Übertragungsrechte zuvor gesondert eingeräumt und wirksam übertragen wurden; eine Herausgabe/Übertragung im Übrigen erfolgt nicht. Migration/Technik-Support erfolgt nach Aufwand.
8.3. US darf Wartungsfenster sowie notwendige Updates/Upgrades durchführen und informiert über geplante Downtimes, soweit möglich.
8.4. Bei Zahlungsverzug, sicherheitsrelevanten Vorfällen oder rechtswidriger Nutzung ist US berechtigt, Leistungen angemessen einzuschränken oder vorübergehend zu suspendieren; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Datenschutz / Auftragsverarbeitung
9.1. Die Parteien beachten die Datenschutzgesetze. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher i.S.d. DSGVO und stellt die Rechtmäßigkeit (inkl. Rechtsgrundlage und Betroffeneninformation) sicher.
Geschäftsbedingungen bei Druckaufträgen
Druckaufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
1. Auskunft, Angebote und Preise
1.1. Die von US genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Fracht/Versand nicht ein. Ausnahmen müssen schriftlich bestätigt sein.
1.2. Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro.
1.3. Sämtliche Angebote und Auskünfte sind freibleibend.
2. Auftragserteilung und Auftragsannahme
2.1. Vor Druckbeginn erhält der Auftraggeber ein Proof oder ein Digitalproof i.d.R. als PDF-Datei, den er auf Fehlerfreiheit zu prüfen und vor Druckbeginn schriftlich freizugeben hat.
2.2. Andrucke oder Proofs des Auftraggebers dienen der Datenüberprüfung, können jedoch nicht als farbverbindliches Muster dienen, insbesondere wenn Farbräume der Druckmaschine (CMYK) nicht beachtet werden.
2.3. Für niedrig wertige Materialien (z.B. Datenträger, Proofs etc.) des Auftraggebers besteht für den Auftragnehmer keine Archivierungs- oder Rückgabepflicht, es sei denn, der Auftragnehmer wünscht die Rückgabe der Unterlagen bei deren Zusendung schriftlich.
3. Auftragsdurchführung
3.1. Änderungen nach Druckfreigabe verursachen zusätzliche Kosten, die in Abhängigkeit des Fertigstellungsgrades des Auftrages stehen, und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Lieferung
4.1. Die Lieferung erfolgt, sofern keine Abholung durch den Auftraggeber erfolgt, auf Risiko des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtungen von US sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium es übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
4.2. Für Lieferverzögerungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen, haftet US nicht. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
4.3. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch US. Fixtermine im Sinne von 361 BGB sind nur gültig, wenn diese schriftlich als Fixtermin (auch „Festtermin“ oder „verbindlicher Termin“) bestätigt werden. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von US.
5.2. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
6. Beanstandungen, Reklamationen
6.1. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet.
6.2. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.3. Bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder bestehenden Serien nicht beanstandet werden.
6.4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage sind produktionsbedingt möglich und können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
6.6. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen; bei berechtigten Mängeln leistet US Nachbesserung oder Ersatz.
6.7. Verzichtet der Auftraggeber, z.B. aus terminlichen Gründen, auf die Anfertigung eines Proofs, ist US von jeglicher Haftung freigestellt.
6.8. Produktionstoleranzen, die im Rahmen der technischen Möglichkeiten der Maschinen auftreten (Farbtoleranzen, Falztoleranzen etc.) sind nicht reklamationsfähig.
7. Haftung
7.1. US haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Die Haftung für Folgeschäden aller Art, die aus Lieferverzögerung, Falschlieferung oder mangelhaften Druckerzeugnissen resultieren, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
7.2. Betriebsstörungen, die nicht von US zu verantworten sind, z.B. durch höhere Gewalt, Maschinenausfall, Streik, etc. und dadurch zu einer verspäteten Auslieferung führen, berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt vom Auftrag, wenn der Auftragnehmer trotz einer Nachfrist von 10 Arbeitstagen den Auftrag nicht ausführen kann.
7.3. Ein sofortiger kostenfreier Rücktritt vom Auftrag im Falle eines Lieferverzuges ist nur bei einem schriftlich fixierten Fixtermin möglich.
7.4. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung eingesandter oder überlassener Dokumente, Daten oder sonstigen Unterlagen ist ausgeschlossen.
8. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
8.1. Der Auftraggeber haftet selbstschuldnerisch, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt US bei Auftragserteilung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
9. Handelsbrauch
9.1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Kontrolldrucken oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Vertrag erteilt wurde.
10. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen befugt, eine Bestimmung, die unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen möglichst nahe kommt, nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gleiche gilt, wenn sich im Vertrag eine Regelungslücke herausstellen sollte.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des unlimited.studio GmbH. Für alle Streitigkeiten ist das Landgericht Kassel zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wird durch den Sitz der unlimited.studio GmbH bestimmt. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Geschäftsführung
Stand: 01. November 2025